ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen Praxis Proportional – Christoph Schrage
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen Christoph Schrage, Gronauer Str. 27, 60385 Frankfurt/M, nachfolgend „Therapeut“ genannt und dem Patienten (Verbraucher).
§2 Vertragsschluss
2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über unser Portal https://www.praxis-proportional.de, per Email info@praxis-proportional.de und werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.
2.2 Die Präsentation der Dienstleistung in unserem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt der Klient ein für ihn vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.
2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung.
2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.
§3 Leistungsumfang, Leistungserbringung
3.1.
3.1.a. Für Hypnose-Sitzungen: Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen des Therapeuten, dem Patienten zu helfen in einen hypnotischen Zustand zu gelangen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.
3.1.b. Für allen anderen Therapiesitzungen: Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen des Therapeuten, dem Patienten mit seiner Kenntnis und Therapie dem Patienten zu helfen sein Problem zu lösen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.
3.2 Der Leistungsort ist Sitz des Therapeuten. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten in Rechnung gestellt.
3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Hypnosesitzung oder Therapiesitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Tag und die Dauer (Termin) wird vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung des Patienten oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.
3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnliches dar.
Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die vom Therapeut angewendeten Techniken ist bei dem Patienten nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht.
§4 Vergütung, Fälligkeit
4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.
4.2 Die Bezahlung kann in Bar, per EC-/Kreditkarte oder per Überweisung erfolgen.
Bei Barzahlung oder EC-/Kreditkartenzahlung wird die Vergütung vor dem Beginn der Sitzung fällig.
Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag bis spätestens drei Tage vor der Sitzung fällig.
4.3 Sollten mehrere Sitzungen vereinbart werden, wird der jeweilige Rechnungsbetrag der folgenden Sitzung bis spätestens drei Tage vor Sitzung fällig.
4.4 Die Nichtwahrnehmung des Termins der Sitzung stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar, der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.
4.5 Der Rechnungsbetrag wird nicht fällig, sofern der Patient bis spätestens drei Arbeitstage vor Termin der Sitzung diese absagt oder verlegt.
4.6 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung, durch einen vom Therapeuten nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
4.7 Die Mindestvergütung einer Sitzung beträgt 200 EUR.
4.8 Wird ein Paket für mehrere Sitzungen gebucht, so ist der Paketpreis vor der ersten Sitzung in vollem Umfang zu bezahlen. Eine Teilkündigung bzw. teilweise Stornierung eines gebuchten Pakets ist möglich, es erfolgt jedoch keinerlei Erstattung. Bei einem gebuchten Paket sind die Termine innerhalb von 9 Monaten nach der ersten Sitzung abzurufen/zu vereinbaren. Ein gebuchtes Paket ist nicht auf Dritte (andere) übertragbar.
§5 Haftung
5.1 Die Haftung Therapeuten ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.
5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.
§6 Mitwirkung des Patienten
6.1 Der Patient ist ausdrücklich verpflichtet dem Therapeuten vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.
6.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Therapieerfolges wird erhöht, soweit der Patient den Anweisungen des Therapeuten Folge leistet.
§7 Sitzungsabbruch, Ablehnung
7.1 Der Therapeut ist berechtigt eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern er Kenntnis erlangt, dass der Patient eine nach Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.
7.2 Bei einer Hypnosetherapiesitzung ist der Therapeut ferner berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann das nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.
7.3 Wird die Hypnosesitzung nach Beginn der Sitzung durch den Patienten oder den Therapeuten abgebrochen, so wird die Mindestvergütung nach § 4.7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen fällig.
§8 Datenschutz
8.1 Der Patient wünsch eine oder mehrere Sitzung(-en), mit einer im Vorfeld bestimmten Personenanzahl, durch den Therapeuten. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll der Therapeut alle in Betracht kommenden Daten des/der Klient(-en) erhalten und speichern dürfen.
Therapeut im Sinne dieser Bestimmung ist Christoph Schrage, Frankfurt/M
8.2 Der Patient willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem Therapeut gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung vom Therapeut persönlich und
seinen Angestellten verarbeitet werden dürfen.
8.3 Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.
8.4 Die Patientendaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
8.5 Eine Weitergabe der Patientendaten an Dritte findet nicht statt.
8.6 Die Patientendaten werden auf einem externen, verschlüsselten Speichergerät abgelegt und sind für unberechtigte Dritte nicht einsehbar. Eine Speicherung auf Onlineservern oder auf Plattformen von Drittanbietern findet nicht statt.
8.7 Der Patient hat jederzeit das Recht sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird der Patient auf seine Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner Daten informiert.
8.8 Der Patient kann vor der Sitzung der Audio- oder Videoaufzeichnung widersprechen. Auf dieses Recht wird er ausdrücklich hingewiesen.
§9 Dokumentation
9.1 Der Therapeut dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und/oder auf Audio- oder Videoaufzeichnungen. Zweck dieser ist es sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Patienten und Therapeuts verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden.
Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.
9.2 Die Dokumentation ist für den Klienten jederzeit Einsehbar und kann auf Wunsch des Klienten abgebrochen oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.
9.3 Eine Veröffentlichung der Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
§10 Schlussbestimmungen
10.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
10.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
10.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig, wird Frankfurt/M vereinbart.
Stand: Feb. 2023